Alles was Sie über die ärztliche Approbation wissen müssen – Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, Schwierigkeiten und wie wir Sie dabei unterstützen.
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zur dauerhaften, unbeschränkten Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Ohne Approbation können ausländische Ärzte nur mit einer befristeten Berufserlaubnis (§ 10 BÄO) tätig sein.
Für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern ist das Verfahren komplex und langwierig: Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden, oft ist eine Kenntnisprüfung erforderlich, und die Anforderungen variieren je nach Bundesland erheblich.
In Deutschland erteilt die Approbation die zuständige Landesbehörde – in der Regel das Landesprüfungsamt oder das Landesverwaltungsamt. Die genaue Stelle variiert je nach Bundesland.
Das Verfahren erfordert viele Unterlagen – oft in beglaubigter Übersetzung und in bestimmter Form. Wir prüfen Ihre Dokumente vorab und helfen bei der Beschaffung.
In manchen Bundesländern dauert die Bearbeitung 6–18 Monate. Wir helfen, Wartezeiten zu optimieren und in der Zwischenzeit eine Berufserlaubnis zu beantragen.
Wenn die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht anerkannt wird, ist eine Kenntnisprüfung erforderlich. Unsere Dozenten bereiten Sie gezielt darauf vor.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und klären, welcher Weg für Sie der schnellste ist.
Einreichung aller Unterlagen bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslands.
Die Behörde prüft Ihre Ausbildung. Bei Defiziten: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (C1) und bestandene Fachsprachprüfung.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Approbationsurkunde und können unbeschränkt arbeiten.
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, Stellen und Wartezeiten. Wählen Sie Ihr Bundesland für detaillierte Informationen.
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